Die aktuellen Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1714)sind für die tägliche Praxis in diesem Rechtsgebiet unentbehrlich.
Die Verwaltungsvorschriften können unter dem Link "Aktuelle Gesetze" abgerufen werden.