50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen - Assoziationsrecht wirksam umsetzen

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DIE LINKE fordert eine grundsätzliche Abkehr von einer auf Ausgrenzung, Aussonderung und Zwangsmittel setzenden Migrationspolitik - und hat hierzu einen entsprechenden Antrag "50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen - Assoziationsrecht wirksam umsetzen" in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/7373). Anlass bietet der 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens und die Geschichte der Einwanderung bzw. der Leugnung der Einwanderung in Deutschland über Jahrzehnte hinweg. Am kommenden Mittwoch um 15:35 Uhr (derzeitige Planung) wird es im Bundestag eine vereinbarte Debatte zum 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens geben.

 

Anlass für den Antrag ist auch die rechtlich zwingende Notwendigkeit, zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte zurückzunehmen, jedenfalls in Bezug auf türkische Staatsangehörige - immerhin die größte Gruppe der (staatsangehörigkeitsrechtlich gesehen) nicht-deutschen Bevölkerung. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den so genannten Verschlechterungsverboten infolge des EU-Türkei-Assoziationsabkommens - auch wenn die Bundesregierung dies (noch) bestreitet.

Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat zusammen mit anderen Abgeordneten eine ganze Reihe parlamentarischer Anfragen zu diesem Thema an die Bundesregierung gerichtet, auf die in der Antragsbegründung auch Bezug genommen wird. Aus den Fragen und Antworten ergibt sich recht eindeutig die Unhaltbarkeit der Rechtsauffassung der Bundesregierung. DIE LINKE strebt nun eine Sachverständigen-Anhörung an, um den rechtlichen Änderungsbedarf, der sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt, im bundesdeutschen Kontext genauer bestimmen zu können.

Die Bundesregierung hat bislang die gesamte Fachliteratur zum Thema Verschlechterungsverbote ignoriert, um an ihrer restriktiven Ausländerpolitik und an Verschärfungen der letzten Jahre festhalten zu können. Das verwundert nicht, denn beispielsweise die Sprachanforderungen im In- und Ausland als Voraussetzung für Einreise- bzw. Aufenthaltsrechte wurden explizit oder unausgesprochen mit Blick auf türkische Staatsangehörige als Hürden im Aufenthaltsrecht errichtet. Wenn diese Verschärfungen auf türkische Staatsangehörige aus europarechtlichen Gründen aber nicht anwendbar sind, geht die gesamte Politik ins Leere.

Die Bundesregierung kommt argumentativ zunehmend in Bedrängnis: Dass ihre Rechtsauffassung zum assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbot der Auffassung der EU-Kommission widerspricht, nimmt sie noch mit der lapidaren Bemerkung zur Kenntnis, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission nichts Ungewöhnliches seien.

Nicht so leicht wird sie sich über die jüngste Entscheidung des Zentralen Verwaltungsgerichtshofs in den Niederlanden (Centrale Raad van Beroep) vom 16. August 2011 hinwegsetzen können - zumal selbst die unter dem Einfluss des Rechtspopulisten Wilders stehende niederländische Regierung aus dem Urteil die Konsequenz zog, dass niederländische Regelungen, mit denen Sprach- und Integrationsanforderungen an EinwanderInnen gestellt werden, auf türkische Staatsangehörige nicht mehr anwendbar sind!

Sevim Dagdelen kommentierte die Entwicklung in den Niederlanden bereits in einer Pressemitteilung vom 28.9.2011:

Europarechtswidrige Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug endlich zurücknehmen

"Die Bundesregierung muss dem niederländischen Vorbild folgen und die europarechtswidrigen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen", so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des von den Niederlanden zurückgenommenen Integrations- und Sprachtests für türkische Staatsangehörige. Dagdelen weiter:

"Seit Jahren ignoriert die Bundesregierung die massiv vorgetragene Kritik, wonach die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gegen europäisches Recht verstößt. Diese Regelung verstößt auch gegen das Verschlechterungsverbot im EWG-Türkei-Assoziationsrecht. Dieses lässt eine Anwendung der Regelung auf türkische Staatsangehörige nicht zu. Ein entsprechendes Urteil des Zentralen Verwaltungsgerichtshofs in den Niederlanden hat die dortige Regierung nun zur Rücknahme bewegt. Auch die Bundesregierung muss jetzt endlich Europarecht umsetzen, will sie nicht hinter die rechtspopulistisch beeinflusste Regierung in den Niederlanden zurückfallen."

Sevim Dagdelen hat sowohl die Anweisung des niederländischen Innenministeriums vom 23. September 2011 als auch die wesentlichen Gründe des Urteils vom 16. August 2011 vom Niederländischen ins Deutsche übersetzen lassen. Beide Übersetzungen finden sich als Dokumente anbei, da sie für die politische und rechtsanwaltliche Arbeit sicherlich von enormer Bedeutung sind!

Besonders pikant: Für das höchste niederländische Gericht war die Unvereinbarkeit der niederländischen Integrationsanforderungen mit dem assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbot so eindeutig, dass es diese Frage nicht einmal dem EuGH zur Klärung vorlegte (letzte Seite der Übersetzung)! Das Fehlurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010, in dem behauptet worden war, die Vereinbarkeit der deutschen Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sei ohne jeden Zweifel mit Europarecht vereinbar, ist somit (spätestens jetzt) völlig unhaltbar geworden - auch wenn die Bundesregierung auch dies auf Nachfrage (noch) bestreitet...

Das EWG-Türkei-Assoziationsrecht gilt für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts ist deshalb auch für die bundesdeutsche Politik und Rechtslage von größter Bedeutung - zumal sich das Gericht mit Entscheidungen des EUGH tatsächlich auseinandersetzt, während sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung über das maßgebliche Chakroun-Urteil des EuGH einfach hinwegsetzte bzw. ausschwieg.