Änderung des Freizügigkeitsgesetzes für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen ist in Kraft

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Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften ist am 29.01.2013 in Kraft getreten (BGBl. I S. 86).

Wesentliche Änderungen bestehen in der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten in Bezug auf das Recht auf Einreise und Aufenthalt, die Übernahme der Regelungen zur Bekämpfung von Betrug und Rechtsmissbrauch aus der Unionsbürgerrichtlinie und die Abschaffung der deklaratorischen Freizügigkeitsbescheinigung.

Gesetzesmaterialien zum FreizügG/EU 2013