Wie viel Rückgrat hat die SPD in der Flüchtlingsfrage?

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Heute erfolgt im Innenausschuss die Anhörung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die im März 2016 in Kraft getretenen zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044) hervor. Außerdem wird über einen Antrag der Fraktion Die Linken, mit dem der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleistet werden soll, beraten (18/10243).

Zwischenzeitlich dürfte auch jedem in der SPD klar geworden sein, dass man im Jahr 2016 über den Tisch gezogen wurde. Es wird sich zeigen, wie die SPD sich nunmehr verhält, nachdem alle Versprechungen – Syrer seien vom Nachzugsausschluss weitgehend nicht betroffen, Härtefällen werde Rechnung getragen – gebrochen wurden. Doch welche Folgen werden sich aus diesen Fakten ergeben?

Mit dem am 17.3.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) wurde eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt. Die Zahl der Betroffenen steigt seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führt somit zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien.

Immer mehr syrischen Asylsuchenden, aber auch Flüchtlingen aus dem Irak und aus Eritrea, wird seit Inkrafttreten des sogenannten Asylpaketes II, das am 25.2.2016 im Bundestag von der großen Koalition im Schnellverfahren beschlossen wurde, nur noch ein subsidiärer Schutz gewährt. Nicht nur beim Familiennachzug, sondern auch in anderen Bereichen (Einbürgerung, Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausweisungsschutz usw.) sind subsidiär Schutzberechtigte rechtlich schlechter gestellt als anerkannte Flüchtlinge.

Im Gegenzug ist im Rahmen der Verhandlungen zum Asylpaket II innerhalb der großen Koalition vereinbart worden, dass bei den zu verhandelnden EU-Kontingenten von Flüchtlingen aus der Türkei, aus Jordanien, aus dem Libanon Vorrang für Familiennachzug gewährt wird, und zwar auch für subsidiär Schutzberechtigte. Für den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel war das ein „guter Kompromiss“ (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlingspolitik-179.html).

Die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner belegen jedoch, dass bislang keine Aufnahme im Rahmen des Familiennachzugs zu bereits in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen erfolgt ist. Die SPD hatte ursprünglich erklärt, dass syrische Flüchtlinge von diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie nicht betroffen sein sollten.

Während im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, ist die Zuerkennung dieses Schutzstatus in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gesunken: Bereits im April 2016 erhielten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden nur noch subsidiären Schutz, im Juni 2016 46 Prozent und im August 2016 bereits rund 70 Prozent. Damit ist inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen. Viele der Menschen hatten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen. Angesichts der Lage in Syrien ist kaum vorstellbar, dass die Absenkung des Schutzstatus wegen Verbesserungen der Situation im Herkunftsland oder einem geringeren Risiko, Opfer von politischer Verfolgung zu werden, geschieht.

Von den Einschränkungen beim Familiennachzug sei schließlich »nur eine kleine Gruppe mit ungesichertem Aufenthalt betroffen«, rechtfertigte die Beauftragte die Gesetzesänderung damals (www.n-tv.de/politik/Bundestag-beschliesst-schaerferes-Asylrecht-article17079941.html). Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Einführung beschleunigter Asylverfahren abgelehnt, in dem der Wert der Familie infrage gestellt, Integration behindert und die Betroffenen verunsichert werden.

Besonders unbegleitete Jugendliche leiden unter der Begrenzung des Familiennachzugs. Auch wenn ihre Klagen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft fast immer erfolgreich sind, so scheitert der Familiennachzug daran, dass die Jugendlichen wegen der erheblichen Verfahrensdauer zwischenzeitlich in die Volljährigkeit hineinwachsen.

Daten und Informationen:

  • Der Anteil subsidiären Schutzes bei syrischen Asylsuchenden lag Anfang 2016 bei etwa einem Prozent. Nach Inkrafttreten des Asylpaket II stieg dieser Anteil kontinuierlich auf einen Gesamtjahresdurchschnitt von 64,6 Prozent.
  • Bis heute wurde kein einziger Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 22 AufenthG ermöglicht.
  • Auch mehr als 2.662 unbegleitete Minderjährige erhielten 2016 einen nur subsidiären Schutzstatus (2.156 aus Syrien).
  • 43.826 Klagen gegen einen 2016 erteilten subsidiären Schutzstatus bei syrischen Flüchtlingen (120.978 Fälle) wurden erhoben; von den davon 2016 inhaltlich entschiedenen 6.999 Klagen waren 79,7% erfolgreich.
  • 2016 wurden 39.855 Visa zum Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen erteilt, die Wartezeit auf einen Termin beträgt in Beirut oder Erbil derzeit 12 bis 14 Monate.

Mainz, den 20. März 2017