Die Zahl der Abschiebungen steigt auch im Jahr 2016 erneut. Aufgrund einer Anfrage der Fraktion DIE LNKE liegt ein umfassendes Zahlenwerk vor. 25.375 Abschiebungen im Jahr 2016 bedeuten einen Anstieg der Abschiebungen gegenüber dem Vorjahr um weitere 21,5 Prozent. Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen nahm sogar um 45 Prozent zu, auf gut 54.000 – hinzu kommen noch viele mit Landesmitteln geförderte Ausreisen und Ausreisen ohne Förderung, zu denen aber keine validen Daten vorliegen.
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9.617 im Jahr 2007 auf 7.651 im Jahr 2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge gestiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10.884 Abschiebungen, 2015 waren es bereits 20.888 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE, zuletzt auf BT-Drs. 18/7588). Hinzu kamen 1.481 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und 8.913 Zurückweisungen (direkt an der Grenze, im Regelfall auf den Flughäfen, nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen jedoch auch vermehrt an den Landesgrenzen).
Vor allem Menschen aus den Westbalkanländern Kosovo, Serbien, Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina waren 2015 von Abschiebungen betroffen. Abschiebungen in diese sechs zu sicheren Herkunftsstaaten erklärten Westbalkanländer machten etwa 75% aller Abschiebungen aus. 398 Abschiebungen (2015: 136) gingen in die drei Maghreb-Staaten Tunesien (116), Algerien (169) und Marokko (113), die zu sicheren Herkunftsstaaten erklärten werden sollen. Dies ist ein deutlich überproportionaler Anstieg. Zugleich gab es 3.597 Abschiebungen (Überstellungen) in andere EU- bzw. Schengen Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung.
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Ausreisepflichtigen ist größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. BT-Drs. 18/5862, Frage 29), für das Jahr 2015 gibt die Bundesregierung jedoch 37.220 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP) geförderte freiwillige Ausreisen an (2014: 13.636, BT-Drs. 18/7588, Frage 22). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen (2014: 9.400), bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es "eine größere Anzahl" geförderter freiwilliger Ausreisen gebe als aus dem Ausländerzentralregister AZR ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann.
Nach Bundesländern differenziert fällt auf, dass im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Abschiebungen vor allem in den Ländern Bremen, Sachsen, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein deutlich anstieg (mindestens eine Verdoppelung), während es in Bayern, im Saarland und in Sachsen-Anhalt weniger Abschiebungen als im Vorjahr gab. Baden-Württemberg hat Bayern im Jahr 2016 bei Abschiebungen auf den zweiten Platz verdrängt. In Bayern ging auch die Zahl der der geförderten freiwilligen Ausreisen – gegen den Bundestrend – zurück.
Zu den Zahlen, die auf eine Anfrage der Frage der Fraktion Die Linke erhoben wurden.
Mainz, 10.02.2017