Anwendungshinweise zur Abschiebungshaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 15. August 2013 (Az.: 19 344/725)
Zur Handhabung der Abschiebungshaft durch die zuständigen Behörden wird auf das Anschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie die Anwendungshinweise zu § 62 AufenthG hingewiesen:
Anschreiben MIFKJF-RP zu AWH-Abschiebungshaft
Anwendungshinweise MIFKJF-RP zu § 62 AufenthG
Siehe hierzu ausführlich im Onlinekommentar in MNet: