Anwendungshinweise des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Abschiebungshaft

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Anwendungshinweise zur Abschiebungshaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 15. August 2013 (Az.: 19 344/725)

Zur Handhabung der Abschiebungshaft durch die zuständigen Behörden wird auf das Anschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie die Anwendungshinweise zu § 62 AufenthG hingewiesen:

 

icon Anschreiben MIFKJF-RP zu AWH-Abschiebungshaft

icon Anwendungshinweise MIFKJF-RP zu § 62 AufenthG

 

Siehe hierzu ausführlich im Onlinekommentar in MNet:

OK-MNet-AufenthG zu § 62

OK-MNet-FamFG