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Entwurf des 2. Richtlinienumsetzungsgesetzes

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (icon Entwurf des 2. Richtlinienumsetzungsgesetzes Stand: September 2010 (497.6 kB)) soll eine Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und eine Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex erfolgen.

Auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsah (seit dem 1. Dezember 2009 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), sind im Zeitraum von April 2008 bis Juli 2009 drei Richtlinien und zwei Verordnungen im Bereich des Ausländerrechts erlassen worden. Diese Richtlinien bedürfen der Umsetzung in das nationale Recht, soweit dieses nicht bereits mit den Regelungen der Richtlinien in Einklang steht.

Die Verordnungen gelten unmittelbar, zum Vollzug sind jedoch Anpassungen beziehungsweise Konkretisierungen im nationalen Recht erforderlich.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der folgenden Richtlinien in das
innerstaatliche Recht:

  1. Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) – so genannte Rückführungsrichtlinie,
  2. Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) – so genannte Hochqualifiziertenrichtlinie,
  3. Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24) – so genannte Sanktionsrichtlinie.

Ferner dient der Gesetzentwurf der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) – so genannter Visakodex.

Die erforderlichen Anpassungen an die ebenfalls im o. g. Zeitraum erlassene
Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (ABl. L 115 vom 29.4.2008, S. 1 – so genannte eATVerordnung) werden durch einen gesonderten Gesetzentwurf vorgenommen
(Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für
Drittstaatsangehörige).