Erleichterung der Zuwanderung

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Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 16. Juli beschlossen, die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten sich auf ein entsprechendes Aktionsprogramm „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ verständigt.

Das Programm soll in begrenztem Umfang die Beschäftigung von Akademikern aus dem Ausland erleichtern. Einerseits soll die jährliche Einkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte von rund 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt werden. Außerdem soll künftig bei Akademikern aus den neuen Mitgliedstaaten der EU auf die Vorrangprüfung verzichtet werden. Bislang müssen Unternehmen nachweisen, dass freie Stellen nicht mit Deutschen oder bevorrechtigten EU-Bürgern besetzt werden können. Für Herkunftsländer außerhalb der EU soll das Vorrangprinzip jedoch weiterhin gelten. Die beschlossenen Maßnahmen erfordern u. a. Änderungen im Aufenthaltsgesetz und den Beschäftigungsverordnungen.

Quelle: Newsletter August BAMF