Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

Das Portal Migrationsrecht.net bietet Juristen, Rechtsanwälten, Journalisten und auch Rechtssuchenden mit seinem Experten-Netzwerk umfangreiche Informationen sowie aktuelle News aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themengebieten des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.

Integrationskurs, Zuwanderungsgesetz, Sprachtest, §§ 9 I Nr. 7, 44 ff AufenthG

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

?Wer in Deutschland leben will, muss doch Deutsch können!?

So lautet die landläufige Meinung und wird oft auch schriftlich wiederholt, obwohl sie einer rechten, nämlich rechtlichen Betrachtung nicht Stand zu halten vermag. Beginnen wir bei dem ?richtigen? deutschen Staatsangehörigen, der hier von deutschen Eltern erzogen und in einer deutschen Schule mit der deutschen Sprache vertraut gemacht worden ist. Er beherrscht die deutsche Sprache und wird dies bei jeder Meinungsumfrage für sich voll bestätigen. Nun braucht man nicht zu den kritischen Betrachtern unserer Kulturszene zu gehören, die neuerdings einen großen Teil der Fernsehkanäle und der Printmedien der Unterschichtenbevölkerung zuordnen wollen, aber man kann doch mit Fug und Recht bezweifeln, ob alle Deutschen Deutsch beherrschen.

Zu den Deutschen gehören genau, nämlich rechtlich betrachtet auch die Statusdeutschen, also Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, die als Flüchtlinge oder Vertriebene Aufnahme in Deutschland gefunden haben (Art 116 I GG). Seit 1993 kommen Statusdeutsche nur noch in Form von Spätaussiedlern nach Deutschland, während früher zum Beispiel auch der Soldat aus Breslau dazu zählte, der sich aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft klugerweise nicht in seine Heimatstadt, sondern zum Beispiel nach Köln entlassen ließ. Er sprach Deutsch, auch wenn seine neuen Nachbarn dies zuerst nicht glauben wollten. Die Beherrschung der deutschen Sprache gehörte schon immer zu den persönlichen Merkmalen, ohne die eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht anerkannt werden konnte. Seit September 2001 müssen die Sprachkenntnisse in der Familie vermittelt worden und aktuell vorhanden sein. Am glaubwürdigsten ist dies nachzuweisen durch Kenntnisse der in dem jeweiligen Siedlungsgebiet gesprochenen Mundart. Wer Deutsch im Goethe-Institut gelernt hat, muss bei diesem Test durchfallen, auch wenn er sich als noch so integrationsfähig erweist. Andererseits muss er sich nur in einem einfachen Gespräch mündlich verständigen können.

Nun sind die Spätaussiedler selbst nicht das eigentliche Problem. Schwierigkeiten bereiten eher die mitreisenden nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge. Sie werden durch die Aufnahme in Deutschland ebenfalls Statusdeutsche im Sinne des Art. 116 I GG und erwerben mit der Aushändigung der nach § 15 II BVFG auszustellenden Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 StAG). Sie brauchten lange Zeit als nichtdeutsche Volkszugehörige nicht Deutsch zu sprechen ? bis ihr Anteil innerhalb von 10 Jahren von einem auf vier Fünftel hochgeschnellt war und der Gesetzgeber endlich im Zuge der Zuwanderungsreform eingriff. Seit Anfang dieses Jahres müssen auch sie Deutsch können, allerdings werden von ihnen nur Grundkenntnisse verlangt, wobei unklar erscheint, ob dazu vielleicht sogar Lesen und Schreiben gehören könnten.

Wenn der Umgang mit der deutschen Sprache schon bei Deutschen nicht einfach zu dekretieren ist, grenzte es an ein Wunder, wenn es bei Ausländern einfacher wäre.

An der Spitze der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland stehen rechtlich und tatsächlich die Unionsbürger aus anderen EU-Staaten. Sie machen fast ein Drittel der Ausländer in Deutschland aus, sind aber in vielerlei Hinsicht rechtlich gesehen keine Ausländer. Daher können sie frei einreisen, Unternehmen gründen, eine Beschäftigung annehmen oder einfach hier leben, ohne Deutsch zu können. Dies gehört zu den Grundprinzipien der EU-Personenfreizügigkeit. Sprachkenntnisse oder sonstige Integrationsvoraussetzungen werden nicht verlangt und staatlich ? sie regeln sich von selbst am Binnenmarkt. Übrigens kann aus diesem Grunde auch jeder Deutsche in 24 andere europäische Staaten auswandern, ohne mehr zu sprechen als Deutsch.

Strenger sind die Regeln für Ausländer, die Deutsch werden wollen. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Was aber ist ausreichend? Ist ausreichend besser als genügend oder gar besser als nur gut? Scheinbar haben diese Zweifel auch so manche Landesregierung ins Grübeln versetzt. So wurden in Hessen vor der Staatsangehörigkeitsreform 2000 neben mündlichen auch schriftliche Sprachkenntnisse verlangt und durch Gespräch, Leseprobe und Diktat getestet. Danach verzichtete man auf das Diktat uund verlangte natürlich auch nicht die schriftliche Wiedergabe eines selbst formulierten eigenen Gedankens. Warum wurde gerade in einem Land mit einer gewissen Tradition in Fragen um Einbürgerung und Doppelpass eine Erhöhung der Bildungsanforderungen an neue Wahlbürger in das Gegenteil verkehrt?

Eine solche böse und verschlungene Geschichte kann nur zu einem guten und geraden Ende führen. Das Zuwanderungsgesetz hat jetzt dafür gesorgt, dass ausreichende Deutschkenntnisse für die Niederlassungserlaubnis nachgewiesen werden müssen und in dem teils obligatorischen Integrationskurs gelehrt werden und erlernt werden können (§§ 9 I Nr. 7, 44 ff AufenthG). Noch erfreulicher ist der Umstand, dass sich die Bundesregierung als Verordnungsgeber europafreundlich gezeigt und unter Bezugnahme auf die Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen außer Hören, Verstehen, Sprechen auch Lesen und Schreiben (einfacher Texte) in Deutsch verlangt (§§ 3 II, 17 I 2 Nr. 1 Integrationskursverordnung). Gerade ins Unermessliche steigern könnte sich die Freude der Freunde der deutschen Sprache, wenn die eine oder andere Landesregierung sich nunmehr dazu entschließen könnte, auch für die Einbürgerung Deutschkenntnisse in der Art und Güte zu fordern, wie sie künftig neu einreisende Arbeiter im Sprachtest nachweisen müssen.

Weitere Kolumnen von Professor Dr. Günter Renner finden sie hier <...>.