Das neue Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 und die Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV) sind in der ausländer- un asylrechtlichen Praxis zu beachten.
Das neue Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 tritt am 1. Juni 2008 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht Vaterschaftsanfechtungen durch staatliche Behörden, wenn durch die Vaterschaftsanerkennung für ein ausländisches Kind und/oder eine/n ausländische/n Mutter oder Vater die rechtlichen Voraussetzungen für ein Visum oder ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Welche Behörde zuständig ist (Ausländerbehörde, Jugendamt, Standesamt...), regeln die Länder durch Rechtsverordnung.
Die Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV) wurde mit Wirkung vom
11. April 2008 neu gefasst. Sie regelt für Deutschland die Zuständigkeiten des BAMF, der "Grenzbehörden" (Bundespolizei) sowie des Bundeskriminalamtes und die in diesem Zusammenhang abzugleichenden Fingerabdrücke für Dublin II Fälle (Zuständigkeit eines anderen EU-Landes für das Asylverfahren bei Einreise über einen Drittstaat u.a.).
Beide Gesetzesänderungen stehen Mitgliedern als download unter Rechtsquellen zur Verfügung.