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Hochqualifizierte aller Länder, kommt nach Deutschland!

Nichts ist einfacher, als einfache Forderungen aufzustellen, die auch einfacher Denkenden einleuchten. Der nach der heutigen Abstimmung über die Vertrauensfrage im Bundestag wahrscheinlicher gewordene Bundestagswahlkampf wird dies nicht zuletzt im Bereich des Migrationsrechts bestätigen. Die Forderung nach einer Kürzung oder möglichst Streichung jeglicher Sozialhilfeleistungen für Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer wird gewiss bald ergänzt werden durch den Aufruf, allen arbeitslosen Ausländern jede Unterstützung zu versagen und auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt zu entziehen. Solche populistischen Äußerungen werden hier und da auf Widerspruch stoßen. Einig ist man sich dagegen meist über die Notwendigkeit, möglichst viele Hochqualifizierte ins Land zu holen. Doch hier geht es nicht nur um den besten Platz im Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt, sondern auch um die Chancen der einheimischen Eliten auf dem durch rigorose Einsparungen im Bildungsbereich geprägten deutschen Stellenmarkt. Zudem steckt der Teufel im Detail und ist auch auf diesem Feld die Europäische Union der deutschen Ausländerpolitik weit voraus.

Seitdem Bundeskanzler Schröder auf der Cebit 2000 die ?Greencard? für Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie angekündigt hatte, waren Politik, Wirtschaft und Verwaltung vereint in der Überzeugung, damit werde dem Standort Deutschland gedient. Die zunächst hochfliegenden Erwartungen wurden gedämpft, als von den zunächst 75 000 gemeldeten offenen Stellen ein großer Teil beim Zusammenbruch des ?Neuen Markts? verloren ging. Annähernd 20 000 Stellen konnten aber mit angeworbenen Ausländern besetzt werden mit der Folge, dass in deren Umfeld zusätzlich neuen Stellen entstanden. Diese Erfahrung machte Mut und bewog den Gesetzgeber zur Aufnahme dieser Anwerbemöglichkeit in das neue Zuwanderungsrecht. So weit, so einfach. Wie aber sieht das Kleingedruckte aus. Welcher Hochqualifizierte hat wirklich eine Aussicht, in Deutschland willkommen geheißen zu werden?

Im Sommer wurde die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für bis zu fünf Jahren an Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen ermöglicht: im In- oder Ausland abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie oder Anstellungsvertrag mit einem Jahresgehalt von mindestens 100 000 DM (später 51 000 Euro). Seit Januar 2005 ist diese Regelung erweitert und gleichzeitig eingeschränkt. Nunmehr gelten als Hochqualifizierte nicht alle Wissenschaftler und Spezialisten, aber: Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen; in herausgehobener Funktion tätige Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter; Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung mit einem Jahresgehalt von derzeit mindestens 81 600 Euro. Die Zulassung dieser derart neu definierten Hochqualifizierten ist allerdings nicht allgemein zulässig, sondern nur in ?besonderen Fällen?. Allerdings braucht die Bundesagentur für Arbeit nicht zuzustimmen. Man darf gespannt sein, welchen Platz Deutschland mit dieser Neuregelung in der Welt einnehmen wird.

Bevor eine sinnvolle Evaluierung stattfinden kann, wird wohl schon die Empfehlung des EU-Rats ergangen sein, die Ausstellung einheitlicher Visa der Mitgliedstaaten für den kurzfristigen Aufenthalt an Forscher aus Drittstaaten zu erleichtern, die sich zu Forschungszwecken in Europa aufhalten und bewegen (Vorschlag der Kommission vom 16. März 2004). Zur Umsetzung dieser Empfehlung wird es wahrscheinlich notwendig werden, in das Aufenthaltsgesetz Regelungen über qualifizierte Forscher, über anerkannte Forschungseinrichtungen und über die Zulassung zum Aufenthalt, zur Forschung, zu Tätigkeiten in der Lehre und zur Erwerbstätigkeit dieser Personen einzufügen. Vielleicht bietet es sich an, bei dieser Gelegenheit erfahrenen Forschern eine besonders komfortable Möglichkeit zu eröffnen, in Deutschland zu bleiben und der deutschen Wirtschaft zu dienen?

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