Zuwanderungsgesetz 2005, Aufenthaltsgesetz, Zuwanderungsrecht, Änderungen, Recht

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Am 5. August 2004 erscheint das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 im Bundesgesetzblatt. Am 3, September 2004 legt die Bundesregierung dem Bundesrat den (besonders eilbedürftigen) Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vor (BR-Drs. 662/04), Der Bundestag nimmt den Entwurf (BT-Drs. 15/73784 u. 15/3984) am 11. November 2004 an, der Bundesrat ruft am 26. November 2004 den Vermittlungsausschuss an (BT-Drs. 15/4378). Dieser kann sich auch am 15. Dezember 2004 auf keine Empfehlung einigen (BR-Drs. 987/04). Daraufhin versagt der Bundesrat am 17. Dezember 2004 seine Zustimmung (BT-Drs. 15/4576). Das war die erste Runde...

Zweite Runde

Am 14. Dezember 2004 legt die Bundesregierung den Entwurf für ein (nicht zustimmungsbedürftiges) Änderungsgesetz vor (BT-Drs. 14/4491), der am 17. Dezember 2004 im Bundestag beraten und an die Ausschüsse verwiesen wird.


Dritte Runde

Am 26. Januar 2005 setzt die Bundesregierung die erste Runde fort und ruft ihrerseits den Vermittlungsausschuss an (BT-Drs.15/4755). Nunmehr einigt sich der Vermittlungsausschuss auf einen Änderungsvorschlag (BT-Drs. 15/4870 = BR-Drs. 114/05), den der Bundestag am 17. Februar 2005 (Plenarprot. 15/157; BT-Drs. 15/) und der Bundesrat am 18. Februar 2005 (Plenarprot. 808; BR-Drs. 114/05) annehmen.


Ergebnis

Die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetzes und Verordnungen sind nunmehr in der Fassung zustande gekommen, wie sie der Bundestag am 11. November 2004 und am 17. Februar 2005 beschlossen hat. Der genaue Inhalt ist damit den Empfehlungen des BT-Innenausschusses vom 10. November 2004 (BT-Drs. 15/4173) und des Vermittlungsausschusses vom 16. Februar 2005 (BT-Drs. 15/4870) zu entnehmen.


Inhalte

Der ursprüngliche Regierungsentwurf enthielt außer Anpassungen an die zwischenzeitlich ergangenen Reformgesetze zum Arbeitsmarkt und den Sozialgesetzen im Wesentlichen die folgenden Änderungen:

  • Zuordnung aufgefundener ausländischer Ausweispapiere zu passlosen Ausländer mit Hilfe der Biometrie
  • Einrichtung einer Fundpapier-Datenbank beim Bundesverwaltungsamt
  • Speicherung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit im Ausländerzentralregister

Die Empfehlung des BT-Innenausschusses sah vor allem vor:

  • Übergangsregelung bei Sprachkursen für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
  • Umsetzung der RL 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz
  • Klarstellung zur Zuwanderung von Schweizern


Der Vermittlungsausschuss hat unter anderem folgende Abänderungen vorgenommen:

  • Ausschluss der Niederlassungserlaubnis für arbeitssuchende Studienabsolventen
  • Ausschluss des Widerspruchs gegen die Nichtaussetzung der Abschiebung
  • Streichung der Übergangsregelung zugunsten von vor Januar 2005 anerkannten Konventionsflüchtlingen


Inkrafttreten

Das Gesetz ist noch nicht verkündet. Die Änderungen sollen grundsätzlich am Tage nach der Verkündung in Kraft treten. Nur die Bestimmungen über die Fundpapier-Datenbank und die Übermittlung der bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylbewerbern gewonnen Daten an das Bundesverwaltungsamt sollen am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.


Fazit

Die bereits in Umlauf befindlichen Texte und Kommentierungen des neuen Zuwanderungsrechts sind schon kurz nach ihrem Erscheinen überholt.