Änderung der Belehrungspflichten im Untersuchungshaftrecht (Gesetz zur Änderung des U-Haftrechtes vom 29. Juli 2009)
Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechtes wurde im Bundestag am 28.05.2009 in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen (Bundesratsdrucksache 587/09 vom 19.06.09), am 29. Juli 2009 ausgefertigt und am 31. Juli 2009 im BGBl Teil I Nr. 48 veröffentlicht.
Das Gesetz tritt am 01. Januar 2010 in Kraft (Artikel 8).
Im Kern behandelt die Abhandlung die geänderten und erweiterten Belehrungspflichten der festnehmenden Behörden gegenüber dem Betroffenen.
Beigefügte Musterbelehrungen sind zur Verdeutlichung beigefügt.