Aufenthaltserlaubnis

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VGH BW B.v. 21.7.2004 Az. 13 S 1532/04
EZAR 012 Nr. 10 = ZAR 2004, 327
 
1. Für eine Verpflichtungsklage auf eine Aufenthaltserlaubnis fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Aufenthaltserlaubnis ohne Sofortvollzug zurückgenommen und hiergegen eine Anfechtungsklage anhängig ist.
2. In einem solchen Fall besitzt der Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG.