Bausparen, schwere räuberische Erpressung, § 255 StGB, Gerichtsreportage, Verena

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Ayatollah A. wollte nicht Bausparen, nun steht er wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht

Bearbeitungsgebühren sind so etwas wie die Steuern der Privatwirtschaft. Sie kommen unvermutet, es wird einem Geld aus der Tasche gezogen und man versteht eigentlich nicht, wozu das gut sein soll. Bausparen etwa. Schließt man einen Bausparvertrag ab, wird ein Prozent der Bausparsumme als Bearbeitungsgebühr fällig. Kein Wunder, wenn die Leute da am liebsten zur Bank rennen und auf den Tisch hauen würden. Aber man sollte es nicht so machen wie der Bausparer Ayatollah A. Aus Wut über die Gebühr haute er mit einer Eisenstange auf den Tisch, und das in Gegenwart einer Bankbeamtin. Für das Berliner Landgericht ist das versuchte schwere räuberische Erpressung, Ayatollah A. wird zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Ayatollah A. ist Berliner und Automechaniker. Dem Berliner in ihm ist der leidenschaftliche Drang zur ungefragten Unmutsäußerung zuzuschreiben, der Wesenzug, Fehler gerne an der falschen Stelle zu suchen, muss dagegen mit dem Beruf des Automechanikers zu tun haben. Vor Gericht erklärt er, seine Frau sei an allem Schuld, dann verschränkt er die Arme vor der Brust und knurrt etwas Unverständliches vor sich hin. Der Dolmetscher will übersetzen, doch Ayatollah A. macht eine ärgerliche Handbewegung und sagt, er brauche keinen Dolmetscher.

Geboren wurde Ayatollah A. 1971 im Iran, in Berlin ist er verheiratet und hat eine Kfz-Werkstätte. Das Geschäft lief ganz gut, die A.s überlegten, etwas zu sparen. Frau A. ging auf die Bank, bei der die Familie das Konto hat. Frau A. verdient 800 Euro im Monat, von Geldanlagen hatte sie keine Ahnung. Das Einzige, was sie sagen konnte, war, dass sie und ihr Mann irgendwann gerne bauen würden. Nach drei Beratungsgesprächen unterschrieb sie einen Bausparvertrag. Die Bausparsumme, die die Beraterin ausgerechnet hatte, betrug 200 000 Euro, ein  unrealistisch hoher Betrag für die A.s. Einige Zeit später kam der erste Kontoauszug von Schwäbisch-Hall. Doch statt fetter Zinsen stand da nur eine Bearbeitungsgebühr: 2000 Euro.

Ayatollah A. tobte und ging zur Bank. Die verantwortliche Angestellte suchte die Unterlagen heraus und sagte, dass der Vertrag mit Frau A. abgeschlossen worden sei, sie also nichts für ihn tun könnte. Ayatollah A. fand Bausparen inzwischen sehr uncool und sagte, das sei sein Geld, und er werde den Raum nicht eher  verlassen, bis er die 2000 Euro zurück habe. Die Bankangestellte sagte, alles habe seine Richtigkeit, Vertrag sei Vertrag. Ayatollah A. zog eine 25 Zentimeter lange Eisenstange aus der Tasche, mit der er zu Hause immer die Messer schärfte. Er knallte die Stange auf den Tisch und sagte, die sei sehr stabil. Die Bankangestellte rief einen Kollegen zu Hilfe. Als er kam, ging mit Ayatollah A. das berlinische Feuer durch. Er brüllte, er werde sie alle fertigmachen, wie er schon seine Frau fertiggemacht habe. Er werde sie zerquetschen. Er werde sie an die Wand klatschen wie eine Wassermelone. Ayatollah A. rannte in der Schalterhalle auf und ab, rempelte die Wartenden an und fragte sie, ob sie auch so etwas wollen. Dann ging er schreiend aus der Bank. Nach einer Minute war er wieder zurück: Er hatte vergessen, sich eine Parkmünze geben zu lassen, um die Garage verlassen zu können.

Frau Reinisch, die Bankangestellte, ist eine geduckte blonde Frau von 36 Jahren, die an ihrem Arbeitsplatz schon einiges mitgemacht hat. Zwei Mal war sie überfallen worden, und als dann eines Tages der brüllende Mann mit der Eisenstange vor ihr stand, sei sie sofort in Panik geraten, sagt sie vor Gericht. Nach all diesen Vorfällen hält sie es nicht mehr aus, wenn man sie von hinten anspricht, als sie nach ihrer Zeugenaussage den Saal verlässt, blickt sie um sich, ob ihr niemand folgt. Ayatollah A. erhebt sich von seinem Stuhl: "Wenn Frau Reinisch Angst bekommen hat, dann entschuldige ich mich", knurrt er. Dann wird er lauter. "Aber ich war sehr wütend und außerdem...". Der Verteidiger zieht Ayatollah A. zu sich und redet leise, aber streng auf ihn ein. "Es tut mir sehr leid", sagt Ayatollah A. schließlich zerknirscht. Frau Reinisch nickt seufzend.

Es sei dies ein eher untypischer Fall von versuchter räuberischer Erpressung, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung, deshalb kommt Ayatollah A. mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Bausparvertrag ist inzwischen storniert, die Bearbeitungsgebühr wird Ayatollah A. vermutlich auch zurückbekommen. Und seine Frau? Was war das für eine Aussage, er werde alle fertig machen, so wie er seine Frau fertig gemacht habe? Ayatollah A.s Verteidiger seufzt. So wie er seinen Mandanten reden gehört habe, habe er anfangs auch das Schlimmste für die Ehefrau befürchtet, erzählt er nach der Verhandlung. Aber dann habe er eines Tages Frau A. kennen gelernt und gemerkt, wie Ayatollah A. mit seiner großen Klappe in ihrer Gegenwart plötzlich ziemlich kleinlaut wurde. Ein typischer Berliner eben.

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