Belehrungspflichten nach Art. 36 Abs. 1 b WÜK

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Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07 -) gegen erneute Revisionsverwerfung des 5. Strafsenats des BGH erfolgreich.

Es bestehen (zu  Recht) Bedenken des BVerfG gegen die unzureichende Auseinandersetzung des BGH mit den Entscheidungen des IGH, die Leitfunktion für die deutsche Rechtsprechung haben. Im Kern steht die durch den BGH postulierte Kompensationslösung zur Disposition:

 

  1. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts auf ein faires Verfahren dadurch rügt, dass der Bundesgerichtshof in seinen Ausführungen zu den aus einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK resultierenden Konsequenzen nicht in hinreichender Weise die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs zum Konsularrechtsübereinkommen berücksichtigt habe, ist die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet.
  2. An der festgestellten Grundrechtsverletzung vermag die Kompensationslösung auf der Strafvollstreckungsebene, die der Bundesgerichtshof gewählt hat, um den Völkerrechtsverstoß im innerstaatlichen Recht nicht ohne jede Konsequenz sein zu lassen, nichts zu ändern. Ob eine hinreichende Kompensation des Verstoßes gegen Art. 36 Abs. 1 Buch-stabe b Satz 3 WÜK auf der völkerrechtlichen Ebene im Einzelfall in der Lage sein könnte, den Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren durch die fehlende Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs bei der Auslegung und Anwendung des Konsularrechtsübereinkommens auszuräumen, bleibt offen.
  3. Gemessen an diesem Maßstab ist der Bundesgerichtshof in dem angegriffenen Beschluss seiner verfassungsunmittelbaren Pflicht zur Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs bei der Frage der aus einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK resultierenden Konsequenzen nicht in hinreichender Weise nachgekommen.

Zum Kommentar:

icon Belehrungspflichten bei Festnahme nach Art. 36 I b WÜK (918.83 kB 2010-11-06 00:13:04)