BGH: Grundsatzentscheidung zur Aktenbeiziehung im Haftverfahren und Auswirkung auf die Amtsermittlungspflicht bei Unterlassung

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In dieser Leitsatzentscheidung vom 10.06.2010 (V ZB 204/09) behandelt der Senat verschiedene Aspekte; im Kern fällt er eine Grundsatzentscheidung zur Beiziehung der Ausländerakten, geht auf das Beschleunigungsprinzip, die Amtsermittlungspflicht und auf die Bedeutung von Verfahrensfehlern ein.

  1. Gerichtliche Entscheidungen, die eine Abschiebehaft anordnen, bestätigen oder verlängern, sind nicht allein deshalb aufzuheben, weil sie ohne Beiziehung der Ausländerakte ergangen sind.
  2. Die unterlassene Beiziehung der Ausländerakte kann sich jedoch als eine Verletzung der besonderen Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 26 FamFG) in Freiheitsentziehungssachen darstellen.
  3. Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen verpflichtet die die Abschiebung betreibende Ausländerbehörde zudem dazu, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die für die Abschiebung erforderlichen Passersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebehaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann. Das Beschwerdegericht darf deshalb die Sicherungshaft nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung.
  4. Bei nicht grundlegenden Verfahrensmängeln muss der Betroffene eine bis zu dem erledigenden Ereignis tatsächlich erfolgte Heilung - insbesondere in einem Beschwerdeverfahren - hinnehmen.

Zur Kommentierung und Entscheidung im Volltext:

icon BGH - V ZB 204/09 - Beschluss vom 10.06.2010 (311.46 kB 2010-07-24 13:49:26)

Auf die parallel ergangene Entscheidung vom 10.06.2010 in gleicher Sache (V ZB 205/09, veröffentlicht bei Winkelmann Migrationsrecht.net, Portal Haftrecht) zum Einzelproblem der Passbeschaffung binnen Dreimonatsfrist wird hingewiesen:

icon Passbeschaffung in Dreimonatsfrist nach § 62 Abs. 2 S. 4 AufenthG (717.19 kB)

Überarbeitete Fassung der Kommentierung zum FamFG:

icon Das neue FamFG und dessen rechtliche Auswirkungen (473.57 kB 2010-07-25 13:38:01)