Die Haftanordnung durch Proberichter am AG begegnet keinen Bedenken.
BGH - V ZB 118/10 - Beschluss vom 28.04.2011.
- Abschiebungshaft kann auch durch einen Richter auf Probe angeordnet werden. § 68 Abs. 4 FamFG ist auf die Haftanordnung nicht entsprechend anwendbar.
- Wird dem Betroffenen der Haftantrag erst zu Beginn der Anhörung ausgehändigt und kann der Betroffene ohne seinen Verfahrensbevollmächtigten nicht ohne weiteres dazu Stellung nehmen, muss ihm Gelegenheit zur Prüfung und Besprechung mit diesem gegeben werden. Der Erlass einer mehr als nur kurzfristigen einstweiligen Haftanordnung kommt dann nicht in Betracht.
Zum Beschluss im Volltext:
BGH - V ZB 118/10 - Beschluss vom 28.04.2011 (103.03 kB 2011-06-05 14:01:24)
Zum aktuellen Kommentar:
Das neue FamFG und dessen rechtliche Auswirkungen (499.1 kB 2011-06-05 00:13:05)