BGH zu den Anforderungen an den Haftantrag nach § 417 FamFG und zur Anhörung nach § 420 FamFG

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BGH, Beschlüsse v. 19.09.2012 - V ZB  79/12, - V ZB 60/12 - sowie v. 27.09.2012 - V ZB 50/12 -.

Die Rechtsbeschwerden betreffen die schon wiederholt angesprochene Problematik der nicht rechtzeitigen Aushänding des Haftantrages vor Beginn der richterlichen Vernehmung, bzw. die lediglich mündliche Übersetzung desselben.

Darüber hinaus können Zweifel an zureichender richterlicher Aufklärung bestehen, wenn die Begründung des Amtsrichters nicht erkennen lässt, ob er die Angaben der Behörde in dem Haftantrag einer eigenständigen Würdigung unterzogen hat. So, wenn sich die Begründung der Haftanordnung auf eine wörtliche Übernahme des Haftantrags - sogar mit Übernahme der von dem behördlichen Sachbearbeiter verwendeten Ich-Form - beschränkt.

Zu den Ausführungen im Onlinekommentar:

OK-MNet-FamFG zu § 417 FamFG