Beschluss BGH vom 09.02.2012 - V ZB 305/10 - Das Rechtsbeschwerdegericht rügte mit dieser Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass sowohl die Haftanträge der Behörden zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens zulässig, die Anordnung der Vorbereitungshaft sowie der Sicherungshaft unrechtmäßig waren und damit den Kläger in seinen Rechten verletzten.
- Zur Unwirksamkeit des Haftantrages bei nicht unterschriebenem Antrag.
- Zur unzureichenden Begründung des Haftantrages, weil lediglich verschiedene Kästchen in einem eine Mehrfachauswahl anbietenden Vordruck angekreuzt worden sind.
- Zur fehlenden Prognose bei Vorbereitungshaft und Drei-Monats-Frist bei Sicherungshaft.
- Zum Amtsermittlungsgrundsatz bei Überstellungsverfahren nach Dublin.
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BGH - V ZB 305/11 - Beschluss vom 09.02.2012 (299.54 kB 2012-04-09 13:48:46)