An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es, wenn dieser in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).
uZur Entscheidung in der Rubrik effektiver Rechtsschutz:
BGH - V ZB 162/10 - Beschluss vom 02.12.2010 (81.6 kB 2011-01-02 00:24:15)