Hartz IV und Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig!

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Das Bundesverfassungsgericht urteilte gestern, dass die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind und völlig neu berechnet werden müssen. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert: Auch die Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen überprüft bzw. das Gesetz ganz abgeschafft werden! Denn die Beträge wurden völlig willkürlich festgesetzt, seit 1993 nicht an die Preisentwicklung angepasst und liegen weit unterhalb eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Nach dem gestrigen Urteil des BVerfG ergibt sich aus der Verfassung ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dessen betragsmäßige Höhe ist in einem transparenten Verfahren realitätsgerecht auf Grundlage verlässlicher Zahlen zu ermitteln. Die Leistungen dürfen nicht auf "offensichtlich freihändig geschätzten Zahlen" beruhen. Genau dies ist jedoch beim 1993 eingeführten Asylbewerberleistungsgesetz der Fall: Die Leistungen für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte Flüchtlinge beruhen von Anfang an auf "offensichtlich freihändig geschätzten Zahlen". Das vom BVerfG als unzulänglich kritisierte Bedarfsbemessungssystem bei Hartz IV fehlt beim AsylbLG von vornherein. Die AsylbLG-Leistungen wurden seit 1993 entgegen der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 3 AsylbLG nicht einmal an die Preisentwicklung angepasst. Sie liegen inzwischen bei nur noch 62,66 Prozent der Hartz IV-Sätze und werden obendrein häufig in Sachleistungen gewährt!1 Der Gesetzgeber erzeugt durch das Arbeitsverbot und die viel zu geringen Leistungen für Flüchtlinge eine künstliche Notlage, in der ein menschenwürdiges Leben nicht möglich ist. "Die Hartz-IV-Sätze sind zu niedrig und müssten dringend erhöht werden. Doch die Leistungen für Asylbewerber liegen sogar noch weit darunter“, sagt Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. "Das Asylbewerberleistungsgesetz führt zu staatlicher Mangelversorgung und einem bewussten Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Die Konsequenz dieses diskriminierenden Gesetzes ist, dass Kinder ohne Stifte und Hefte in die Schule gehen, Menschen im Winter keine warme Kleidung haben und die notwendige Behandlung von Krankheiten verhindert oder verschleppt wird," so Classen weiter. Seit seiner Einführung stehen das Asylbewerberleistungsgesetz und das damit verbundene Sachleistungsprinzip in der Kritik. Ganz aktuell protestieren in Niederbayern die Bewohner mehrerer Flüchtlingslager mit einem Hungerstreik gegen die diskriminierenden Essens- und Hygienepakete und die Unterbringung in Sammelunterkünften. Mehr zu den Protesten in Niederbayern unter www.carava.net. Anlässlich des Urteils des BVerfG fordert der Berliner Flüchtlingsrat: Auch das AsylbLG muss dringend verfassungsrechtlich überprüft und die Beträge gemäß dem tatsächlichen Bedarf und auf der Grundlage verlässlicher Zahlen ermittelt werden. Flüchtlinge haben ebenso wie Hartz-IV-Empfänger das Recht auf eine menschenwürdige Existenz!

Weitere Informationen zum Thema auf der Homepage des Berliner Flüchtlingsrats

www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/Aufhebung_AsylbLG.html

Pressekontakt: Martina Mauer, Flüchtlingsrat Berlin, (0 30) 2 43 44 57 62, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ------