Das Vorabentscheidungsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG liegt nun im Volltext vor. Es enthält eine Reihe wichtiger Feststellungen zum Flüchtlingsbegriff und ist daher über den Fall hinaus von erheblicher rechtlicher Bedeutung.
Der Beschluss des 10. Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07- kann von Mitgliedern unter Rechtsprechung - BVerwG - Asyl heruntergeladen werden.