Urteil EGMR vom 11. Juni 2009 (Az.:53541/07): Griechenland verstößt mit der Inhaftierung eines türkischen Asylbewerbers wegen der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gegen Artikel 3 EMRK sowie gegen Artikel 5 Abs. 1 und 4 der EMRK, da die Festnahme unrechtmäßig war und der Asylbewerber die Rechtmäßigkeit der Festnahme nach griechischem Recht nicht anfechten konnte.
Pressemitteilung des EGMR in englischer Sprache.
Das Urteil ist nur in französisch verfügbar.
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