EGMR: Rückgabe der Besitztümer von Minderheiten in der Türkei

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen ersten Beschluss betreffend Besitztümer von Minderheiten in der Türkei, die im Lande zu heftigen Diskussionen führten, bekannt gegeben. Das Gericht beschloss, dass die Türkei beim Prozess der Stiftung `griechisch-orthodoxes Jungen-Gymnasium` das Recht auf Schutz des Besitztums verletzt hat. Falls die Türkei für die im Prozess genannten beiden Besitztümer nicht innerhalb von drei Monaten Grundbuchauszüge übergibt, so wird sie insgesamt 910.000 Euro, einschließlich Gerichtskosten, zahlen müssen. Der Prozess der Stiftung bezieht sich auf Besitztümer, deren Grundbücher im Jahre 1996 mit einem Gerichtsbeschluss annulliert wurden. (MILLIYET)

 

Kommentar zu dem Urteil in der Hürriyet

Wenn es genügt hätte, nur die Überlegenheit des Rechts zu verteidigen und in der Verfassung zu verteidigen, dass die „Türkische Republik ein Rechtsstaat“ ist, gäbe es kein Problem. Es sollte nicht nur bei den Worten bleiben, sondern in allen Phasen des Alltagslebens sollte das „Recht respektieret werden“. Andernfalls wird man wie nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Prozess betreffend das Besitztum der Stiftungen von Minderheiten in der Türkei verurteilt und schön brav zahlen müssen.

Da das Thema ein wenig heikel und alt ist, ist eine kurze Zusammenfassung von Nöten: In der Türkei befinden sich zahlreiche Stiftungen, von denen ein Teil zur Zeit der Osmanen und ein Teil in den jüngsten Jahren gegründet wurde. Die Lage der Stiftungen von nichtmuslimischen Minderheiten in der Türkei (griechische, armenische, jüdische Gemeinden) ist seit langem ein bisschen krumm. Denn es herrscht die Meinung, dass diese zuerst den Bestimmungen des Lausanner Abkommens und danach dem Gesetz über andere Stiftungen unterliegen. Aus diesem Grund wird in der Regel das gleiche Recht wie für die Stiftungen der türkisch-(muslimischen) Gemeinde in Griechenland eingeräumt, nicht weniger und nicht mehr. 

Aus welchem Grund auch immer befassen wir uns mit den Rechten der Stiftungen der türkischen Gemeinde in Griechenland überhaupt nicht. Ob sie unterdrückt werden, wissen wir nicht. Aber die Rechte der Gemeindestiftungen in der Türkei werden geschützt. Wie im letzten Beispiel, wissen sie auch genau, wie sie zu ihren Rechten kommen.

Das sollte nicht als Kritik gelten. Im Gegenteil. Wir befassen uns mit dieser Sache, damit dies auch für die Türken (Muslimen) in Westthrakien richtungweisend sein wird. 

Denn die Stiftung einer griechisch-orthodoxen Schule hat vor 10 Jahren beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht, die kurz folgendermaßen lautet: „Der Staat (die Türkische Republik) hat einige unserer Immobilien beschlagnahmt. Das Gericht hat mit der Begründung, dass Immobilien, die in der vom Staat 1936 verlangten Liste der Vermögenserklärung nicht enthalten sind, als später erworbenes Eigentum gelten, beschlossen, dass für den Eigentumserwerb einer Stiftung dafür in der Stiftungsurkunde eine Zulassung erforderlich ist . Im Endergebnis hat der Staat unser nach diesem Datum erworbenes Eigentum beschlagnahmt. Und jetzt wollen wir das vom Staat beschlagnahmte Eigentum zurück.“

Im Endeffekt hat das Europäische Gericht diese Forderung für berechtigt gefunden und verurteilte die Türkei unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien. 

Das Thema hat eine andere Dimension. Wie bekannt, hatte das Parlament im vergangenen November ein diesbezügliches Gesetz verabschiedet. Aber der Staatspräsident hat 9 Paragraphen des Gesetzes mit der Begründung, sie müssten erneut überprüft werden, an das Parlament zurückgegeben. Einige von ihnen widersprächen den Bestimmungen des Lausanner Abkommens.

Jetzt wird die Regierung entscheiden müssen, ob sie nach den schützenden Bestimmungen des Lausanner Abkommens oder nach liberaler Interpretation des Europäischen Gerichtshofes eine neue gesetzliche Regelung treffen wird.

Aber das wichtigste ist, dass es laut offiziellen Angaben 900, laut Gemeindeanwälte 2750 Immobilien gibt. Und wenn auch diese vor den Europäischen Gerichtshof kommen, kann man annehmen, dass für viele von ihnen ein ähnlicher Beschluss verabschiedet werden wird. 

Wir sollten uns hinsetzen und nachdenken: „Sind wir tatsächlich ein Rechtsstaat oder nicht?“

Die Antwort auf diese Frage wird nicht nur dieses Thema, sondern auch viele andere Probleme lösen.

 

Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
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