EGMR - Verurteilung Russlands wegen Verletzung des Rechts auf Leben

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 26. Juli 2007 Russland wegen des gewaltsamen Todes (Verstoß gegen Artikel 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Recht auf Leben, Artikel 3: Verbot der Folter und Artikel 13: Recht auf wirksame Beschwerde) tschetschenischer Zivilisten verurteilt.

Das Straßburger Gericht gab acht Klägern Recht, deren Angehörige im Februar und August 2000 bei Militäreinsätzen getötet worden waren. Moskau wurde angewiesen, insgesamt 273.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der erste Fall betrifft ein Massaker, bei dem im Februar 2000 in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny mehrere Dutzend Zivilisten erschossen wurden. Beim zweiten Fall ging es um eine Vergeltungsaktion, die russische Soldaten im August 2000 vornahmen. Dabei wurden zwei 22 und 27 Jahre alte Brüder festgenommen. Mitte September wurden die Leichen der beiden gefunden. Sie wiesen Spuren eines gewaltsamen Todes auf. Auch in diesem Fall wurden die Täter nie identifiziert. Russland sei zweifellos für die Tötungen verantwortlich, heißt es in dem Urteil. Recht bekam in Straßburg auch eine 54 Jahre alte Russin, deren damals 18-jähriger Sohn im Oktober 1999 als Soldat nach Tschetschenien geschickt wurde - nur vier Monate, nachdem er zum Wehrdienst eingezogen worden war. Er wurde wenige Monate später bei einer Militäraktion getötet. Die Frau klagte in Russland auf Schmerzensgeld. Sie machte geltend, dass Soldaten laut Vorschriften ein Jahr Militärerfahrung haben müssen, bevor sie in den Krieg geschickt werden. Nach jahrelangem Prozess hatten ihr die russischen Behörden zuvor 50.000 Rubel Schadensersatz bewilligt - dies sind etwa 1,50 Euro. Der EGMR sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu.

Quelle: DeutscherAnwaltVerein