Erfolgreiche Revisionsverfahren im Ausländerstrafrecht – ein Dorn im Auge der Justiz?

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Im Jahre 2011 konnte die Anwaltskanzlei Weh in einer Reihe von Strafsachen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug erfolgreiche Revisionsentscheidungen am OLG Frankfurt erringen.

OLG Frankfurt vom 12.08.2011 – 1 Ss 233/10:

Das vorangeganene Urteil des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen Passlosigkeit hätte nicht erfolgen dürfen, weil das Landgericht überhaupt keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob der Angeklagte sich um einen Pass bemüht hat. Nur dann hätte auch eine Verurteilung erfolgen dürfen. Zur Entscheidung im Volltext…

OLG Frankfurt vom 06.09.2011 – 1 Ss 241/11:

Das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine strafrechtliche Verurteilung wegen passlosen Aufenthalts setzt ein vorsätzliches Verhalten voraus. Das Amtsgericht hat aber die Frage des Vorsatzes im Urteil gar nicht nachvollziehbar behandelt, sondern einfach verurteilt. Allenfalls hätte unter diesen Umständen eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen. Zur Entscheidung im Volltext…

OLG Frankfurt vom 09.09.2011 – 1 Ss 278/11:

Das vorangeganene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen unerlaubter Einreise setzt voraus, dass der Tatzeitpunkt ermittelt werden konnte und der Angeklagte sich zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) im Besitz eines gültigen Visums befand. Vorliegend hatte das Amtsgericht sich aber gar nicht um den Einreisezeitpunkt gekümmert und zu Lasten des Angeklagten unterstellt, er sei erst nach Ablauf seines Visums nach Deutschland eingereist. Auch eine Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts konnte nicht erfolgen, denn auch hierzu wäre es notwendig gewesen, den Zeitpunkt der Einreise zu bestimmen, was das Amtsgericht kommentarlos unterließ. Zur Entscheidung im Volltext…

OLG Frankfurt vom 27.09.2011 – 1 Ss 171/11:

Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen Passlosigkeit setzt voraus, dass der Ausländer im vorgeworfenen Tatzeitraum seinen gebotenen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Das Landgericht stützte seine Verurteilung aber lediglich darauf, dass der Angeklagte vor Jahren ohne Pass in die BRD eingereist ist und er daher auch heute noch -und wiederholt!- wegen Passlosigkeit verurteilt werden könne und müsse. Ob der Angeklagte heute überhaupt einen Pass beschaffen könne, sei unerheblich. Solchen unglaublichen Argumentationen schob das OLG Frankfurt glücklicherweise einen Riegel vor. Zur Entscheidung im Volltext…

Da alle diese Fälle in der ersten Instanz am Amtsgericht Frankfurt verhandelt wurden, stellt sich die Frage, wie das Amtsgericht auf diese Serie von Revisionsentscheidungen reagiert. Würde vielleicht der Präsident des Amtsgerichts seine Richter auf die OLG-Rechtsprechungen hinweisen und auf Beachtung drängen? Nein. Stattdessen erstattet er Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Stephanie Weh! Weil die ihre Mandanten hartnäckig und konsequent verteidigt anstatt die mangelhaften Verurteilungen ihrer Mandanten einfach hinzunehmen. Und weil sie bei der Verteidigung auch deutliche Worte findet, um die Richter zu einer Beachtung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu bewegen und dies nun angeblich den Straftatbestand der üblen Nachrede, wahlweise auch der Beleidigung - so ganz festlegen wollten sich Staatsanwaltschaft und Gericht da nicht - erfüllen würde. Und so kam es, wie es kommen musste: es findet sich ein Staatsanwalt, welcher Anklage gegen die Rechtsanwältin erhebt und ein Richter, der die Anklage zulässt. In der mündlichen Verhandlung dann die Wende: die Staatsanwaltschaft erkennt plötzlich die Aussichtslosigkeit des von ihr selbst eingeleiteten Verfahrens und beantragt einen Freispruch, zu welchem es dann auch schließlich kommt: AG Frankfurt vom 13.12.2011 – 994 Ds 3470 Js 225741/11 – 1017

Einsender: Armin Berger, Anwaltskanzlei Weh


Bitte lesen Sie hierzu im Onlinekommentar:

OK-MNet-AufenthG zu § 95