EuGH Arbeitnehmertätigkeit, Az. C-109/04 EZAR NF 11 Nr. 1 = ZAR 2005, 128

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Arbeitnehmertätigkeit
EuGH 17.3.2005 Az. C-109/04 EZAR NF 11 Nr. 1 = ZAR 2005, 128
Die BR Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verstoßen, dass sie ? abgesehen vom Bauzuschlag ? die von Arbeitgebern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten an ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlten Zulagen oder Zuschläge, die nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht als Bestandteile des Mindestlohns anerkennt.