EuGH Arbeitnehmertätigkeit, Az. C-278/03 EZAR NF 11 Nr. 2 = ZAR 2005, 168

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Arbeitnehmertätigkeit
EuGH 12.5.2005 Az. C-278/03 EZAR NF 11 Nr. 2 = ZAR 2005, 168
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG und Art. 3 I VO/EWG 1612/68 verstoßen, dass sie für die Teilnahme von Gemeinschaftsbürgern an den Auswahlverfahren für das Lehrpersonal an italienischen öffentlichen Schulen die von diesen Bürgern bei Unterrichtstätigkeiten erworbene Berufserfahrung je nachdem, ob diese Tätigkeiten in Italien oder in anderen Mitgliedstaten ausgeübt wurden, nicht oder zumindest nicht in gleicher Weise berücksichtigt.