EuGH Dienstleistung 14.10.2004 Az. C-36/02 EZAR NF 13 Nr. 2 = ZAR 2005, 31

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EuGH Dienstleistung 14.10.2004 Az. C-36/02 EZAR NF 13 Nr. 2 = ZAR 2005, 31

Das Gemeinschaftsrecht steht einem nationalen Verbot einer in der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit, das zum
Schutz der öffentlichen Ordnung wegen einer in dieser Tätigkeit gesehenen Verletzung der Menschenwürde ergeht, nicht entgegen.