Haftbefehl, EU, BVerfG, Mamoun Darkazanli, El-Kaida

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Wenn es nach den spanischen Ermittlern ginge, würde Mamoun Darkazanli jetzt wahrscheinlich in einem spanischen Gefängnis auf seinen Prozess warten - immerhin gilt er den Terrorfahndern als eine zentrale Figur im europäischen El- Kaida- Netzwerk. Stattdessen sitzt in dieser Woche, wenn man so will, der europäische Haftbefehl beim Bundesverfassungsgericht auf der «Anklagebank». Dort zeichnet sich ein Grundsatzstreit ab: Hat europäisches Recht Vorrang vor dem deutschen Grundgesetz?

In letzter Minute hatte der Zweite Senat im November per Eilbeschluss die Auslieferung des Deutsch-Syrers Darkazanli an Spanien gestoppt. Dabei schien am 23. August 2004 die Zeit gekommen, den terrorverdächtigen Hamburger Kaufmann wenigstens im Ausland vor Gericht zu bringen: Deutschland setzte die Regelung zum europäischen Haftbefehl in Kraft, womit ein deutscher Pass nicht mehr vor dem Zugriff ausländischer Strafverfolger schützt. Denn die deutschen Ermittler hatten keine Handhabe gegen den 46-Jährigen - die Zugehörigkeit zu einer ausländischen Terrorgruppe ist hier zu Lande erst seit Mitte 2002 strafbar, und Darkazanlis angebliche Aktivitäten als El-Kaida-Logistiker liegen länger zurück.

Gleich zwei Verhandlungstage (13. und 14.4.) haben die Verfassungsrichter angesetzt, um zu prüfen, ob der europäische Haftbefehl gegen die «unverzichtbaren Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt». Die Verhandlungsgliederung liest sich wie ein Menetekel für die europäische Integration: Dort ist von einer «schrittweisen Entstaatlichung durch Übertragung von Kernkompetenzen» und von der «Identität des deutschen Verfassungsstaats» die Rede. Sollte Karlsruhe die Notbremse ziehen, «dann können wir uns in weiten Teilen aus der Europäischen Union verabschieden», warnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bereits.

Es geht also um nationale Souveränität im europäischen Einigungsprozess. Dazu gehört das ureigenste Feld der Karlsruher Richter, die Verteidigung der Grundrechte. Eine Expertise der Bundesregierung will den Richtern dieses Recht absprechen: Weil die Umsetzung des EU-Haftbefehls per EU-Rahmenbeschluss zwingend vorgegeben sei, verdränge der Vorrang des Europarechts die Anwendung der deutschen Grundrechte. 

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