HessVGH: Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen wegen Unionsbürgerstatus des Kindes

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am 20.10.2011 (3 A 554/11.Z) zur Einschränkung des Kernbestandes der auf Art. 20 AEUV bezogenen Unionsbürgerrechte (mit Bezug auf Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011 - C - 34/09 - (Zambrano).

Leitsatz:
Ist das minderjährige deutsche Kind eines Drittstaatsangehörigen auf Grund der Tatsache, dass es sich mit seiner deutschen Mutter im Bundesgebiet aufhält und dort lebt, nicht gezwungen, dem Drittstaatsangehörigen zur Durchführung des Visum- und Befristungsverfahrens nach erfolgter Ausweisung in den Drittstaat zu folgen, wird ihm in der Regel nicht der Kernbestand der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt.

Der Kläger hat nicht dargelegt, dass seinem Kind auf Grund der Tatsache, dass er gezwungen ist, zur Erlangung eines Aufenthaltstitels das Bundesgebiet zu verlassen und nur nach Durchführung des Visumverfahrens sowie nach Entscheidung über seinen Befristungsantrag hinsichtlich der bestandskräftig erfolgten Ausweisung einen Aufenthaltstitel zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft erhalten kann, der Genuss des Kernbestandes der Rechte, die dem Kind der Unionsbürgerstatus verleiht, im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011 - C - 34/09 - verwehrt wird. Kernbestand der Rechte aus Art. 20 AEUV ist bezogen auf Fallkonstellationen wie die vorliegende das Recht des Unionsbürgers, sich in den Mitgliedstaaten aufzuhalten, frei zu bewegen und Wohnsitz zu nehmen (Art. 20 Abs.2 a) und b) AEUV) (so auch Hess.VGH, Beschluss vom 07.07.2011 -7 B 1254/11 -, juris). In dem der Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011 - C - 34/09 - (Zambrano) zugrunde liegenden Fall stand dieser Kernbestand in Frage, da die beiden minderjährigen Kinder belgischer Staatsangehörigkeit im Fall der Verweigerung einer Aufenthalts- und Erwerbserlaubnis an ihre kolumbianischen Eltern gezwungen gewesen wären, das Unionsgebiet gemeinsam mit ihren drittstaatsangehörigen Eltern zu verlassen.

 

Zur Entscheidung:

icon HessVGH, - 3 A 554/11.Z - Beschluss vom 20.10.2011 (102.4 kB 2011-12-30 05:52:39)