HessVGH B.v. 20.7.2004 Az. 9 TG 1346/04
EZAR 033 Nr. 22 = ZAR 2004, 370
1. Die Anspruchsberechtigung nach § 26 Abs. 1 und 4 AuslG ist in die Abwägung im Rahmen des Ausweisungsermessens einzubeziehen.
2. Die Rechtskraft eines gegen eine Gemeinde wegen eines Tätigwerdens im übertragenen Wirkungskreis ergangenen Anfechtungsurteils bindet auch das Land, das der Gemeinde die jeweilige Aufgabe der Landesverwaltung übertragen hat.