Das Hessische Sozialgericht entschied, dass Eingebürgerte türkischer Herkunft keine Ansprüche auf eine Rente in der Türkei haben. Dem Urteil nach dürfen nur Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit den Antrag auf eine türkische Rente stellen. Die Klage wurde von einem 71 jährigen Eingebürgerten eingereicht. Somit haben Eingebürgerte, die zuerst in der Türkei gearbeitet haben und dann nach Deutschland kamen, keine Möglichkeit auch eine Rente in der Türkei zu beantragen. (Sabah)
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