Kommentar: Zur Frage der Nichtigkeit eines Aufenthaltstitels bei Identitätstäuschung

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Kommentar im Anschluss an die Veröffentlichung des Beschlusses des OLG Saarbrücken vom 30.12.2008 (5 W 252/08-91)
  1. Zur Frage der Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft bei fehlender Ausreisepflicht im Rahmen der Zurückschiebung, weil das Visum mittels Identitätstäuschung erlangt wurde.
  2. Nichtigkeit ergibt sich nicht aus § 44 Abs. 1 VwVfG, da die Visumerteilung nicht an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Besonders schwerwiegend i.S.d. Vorschrift sind nur solche Rechtsfehler, die mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sein können, weil sie tragenden Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen.

Die Kommentierung geht ausführlich auf die Frage der Nichtigkeit eines Aufenthaltstitels ein und berücksichtigt die maßgebliche Rechtsprechung der vergangenen Jahre.

Die Entscheidungen sind im Volltext als Anlage beigefügt.

Zur Kommentierung:

icon OLG Saarbrücken - 5 W 252/08-91 - Beschluss vom 30.12.2008 (866.98 kB 2010-08-07 00:55:10)