Heute wird vor dem Bundesverwaltungsgericht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut über die Klagen zweier Anwärterinnen auf die Aufnahme in den Lehrdienst an öffentlichen Schulen (in Niedersachsen und Baden-Württemberg) verhandelt, mit denen sich die Klägerinnen gegen das Verbot wenden, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot nur unter der Maßgabe als potentiell verfassungsgemäß angesehen, dass die Landesgesetzgeber entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen dafür schaffen. Ein solches Gesetz existiert mittlerweile in Baden-Württemberg wie auch in vielen anderen Bundesländern. Nicht ohne Spannung wird erwartet, inwiefern das BVerwG die Gesetze als mit dem Grundgesetz (un)vereinbar ansehen wird.