LG Cottbus zur Botschaftsvorführung

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LG Cottbus, Beschluss vom 27.01.2010 - 7 T 214/09 - zur zwangsweisen Botschaftsvorführung, insbesondere zur unzulässigen Freiheitsentziehung im Rahmen des Rücktransports.

  1. Die Ingewahrsamnahme eines Ausländers zur Durchsetzung seines Erscheinens vor
    einer Behörde des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, kann auch
    im Zuge der Beschaffung eines Heimreisedokumentes für sein minderjähriges Kind
    erfolgen.
  2. Die zwangsweise Durchsetzung einer Anordnung nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
    setzt voraus, dass dem Ausländer zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, der
    Aufforderung zum Erscheinen vor einer Behörde des Landes, dessen
    Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, freiwillig nachzukommen.

Zum Kommentar und Volltext der Entscheidung im Gesamtdokument:

 

icon Unverzüglichkeit der richterlichen Entscheidung in Haftsachen (1.16 MB 2010-08-10 21:15:36)