OLG Hamm - I-15 Wx 83/09, 15 Wx 83/09 - Beschluss vom 07.01.2010

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Zur Bedeutung des Beschleunigungsgebots bei Haftverlängerung
  1. Will die Ausländerbehörde anstelle der möglichen Durchführung eines Rücknahmeverfahrens nach den Art. 16 und 17 der VO (EG) Nr. 343/2003 den Betroffenen in sein Heimatland abschieben, kommt dem Beschleunigungsgebot besondere Bedeutung zu.
  2. Eine Haftverlängerung über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus, innerhalb dessen ein Rücknahmeverfahren regelmäßig abgeschlossen werden kann, kommt in einem solchen Fall regelmäßig nicht in Betracht.
Zum Beschluss im Portal hier: