Neu erstellt und unter Bezugnahme aktueller Rechtsprechung ist der Onlinekommentar zu § 49 AufenthG eingestellt.
Der Gesetzestext wird sich auf das zu erwartende Inkrafttreten des 2. Richtlinienumsetzungsgesetzes nur marginal ändern.Zum direkten Zugriff hier klicken:
OK-MNet-AufenthG zu § 49