Rechtsprechung EUGH Nichtdiskriminierung EuGH 28.4.2005 Az. C-329/04 EZAR NF 17 Nr. 3 = ZAR 2005, 208
Die BR Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der RL 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft verstoßen, dass sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.