Rspr.: Abschiebungsverbot und -hindernis

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OVG NRW B.v. 6.9.2004 Az. 18 B 2661/03
EZAR 043 Nr. 66 = ZAR 2004, 425

Eine posttraumatische Belastungsstörung führt nicht bereits für sich genommen auf ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG.