Rspr.: Erlaubnispflicht für Arbeitnehmer

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BSG U.v. 29.4.2004 Az. B 11 AL 3/04 R
EZAR 311 Nr. 2 = ZAR 2004, 425
Leitsätze lesen Sie bitte unter "alles anzeigen".

Die Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts, wonach Arbeitsgenehmigungsfreiheit für das fahrende Personal im Güterfernverkehr nur noch vorgesehen ist, »sofern das Fahrzeug im Sitzstaat des Arbeitgebers zugelassen ist«, verstößt gegen das Verbot, neue Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei einzuführen.