Rspr.: Statusdeutscher ? Gesetzlicher Erwerb

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VG Potsdam B.v. 27.9.2004 Az. 14 L 559/04
EZAR 281 Nr. 5 = ZAR 2004, 425
Leitsätze lesen Sie bitte unter "alles anzeigen".

Der im Aufnahmeverfahren in Deutschland eingereiste Spätaussiedler ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf eine Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG als Statusdeutscher zu behandeln