EZAR 281 Nr. 5 = ZAR 2004, 425
Leitsätze lesen Sie bitte unter "alles anzeigen".
Der im Aufnahmeverfahren in Deutschland eingereiste Spätaussiedler ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf eine Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG als Statusdeutscher zu behandeln