Scheitern der Abschiebung nach § 62 Abs. 2 S. 5 AufenthG

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Das BVerfG (Beschluss vom 23.09.2010 - 2 BvR 1143/08 -) ließ die Frage offen, welche Bedeutung § 62 Abs. 2 Satz 5 AufenthG in den Fällen zukommt, in denen die Abschiebung aus Gründen scheitert, die der Ausländer nicht zu vertreten hat.

Nach der hier vertretenen Auffassung ist die Frage keineswegs offen. So geht  im Übrigen auch der Gesetzgeber davon aus, dass jede Haftanordnung bei einem Scheitern der Abschiebung unwirksam wird, es sei denn der Betroffene hat das Scheitern zu vertreten.

Die Kommentierung zu OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.01.2009 - 20 W 154/08 - und OLG München, Beschluss vom 8.10.2009 - 34 Wx 064/09 und 065/09 - wurde ergänzt:

icon Scheitern der Abschiebung nach § 62 Absatz 2 Satz 5 AufenthG (375.86 kB 2010-11-05 21:24:53)