Statusdeutscher ? Gesetzlicher Erwerb

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OVG Brandenburg B.v. 2.7.2004 Az. 4 B 66/04
EZAR 281 Nr. 4= ZAR 2004, 327
Die Vermutungswirkung des Aufnahmebescheids für den Erwerb der Statusdeutscheneigenschaft wird durch eine noch nicht bestandskräftige Ablehnung einer Spätaussiedlerbescheinigung nicht beseitigt.