VG Münster - 8 L 650/09 - Beschluss vom 05.01.2010

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Zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Freiheitsentziehungssachen

Das VG Münster musste am 05.01.2010 zu der Frage Stellung nehmen, welcher Gerichtszweig für die Frage von Haftsachen in ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Das Ergebnis ist nicht überraschend:
  1. Nach Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes sind die Amtsgerichte weiterhin für Haftsachen nach dem Aufenthaltsgesetz sachlich zuständig.
  2. An der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat sich durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (FGG-Reformgesetz; BGBl. I S. 2586) im Ergebnis nichts geändert.
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