VGH München zum Ausweisungsschutzsystem bei EU-Bürgern

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Urteil des VGH München vom 21.12.2011 (Az.: 10 B 11.182).

  1. § 6 FreizügG/EU und Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EU enthalten ein dreistufiges, am Maß der Integration des Betroffenen orientiertes System aufeinander aufbauender Schutzstufen bei Ausweisungen.
  2. Für das Erreichen der höchsten Schutzstufe genügt daher ein rein tatsächlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bzw. Aufnahmemitgliedstaat von zehn Jahren - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit - nicht. Vielmehr muss zuvor das Recht auf Daueraufenthalt erlangt worden sein.

Zum Volltext:

icon VGH München - 10 B 11.182 - Urteil vom 21.12.2011 (135.92 kB 2012-03-08 19:55:51)