Seit heute gilt die VO (EU) Nr. 1091/2010 vom 24.11.2010 (ABlEU L 329/1 vom 14.12.2010), mit der die visumfreie Einreise für Inhaber biometrischer Reisepässe ermöglicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der bestehenden EUVisumVO (VO (EG) Nr. 539/2001) stellt eine Weiterentwicklung des Schengener Besitzstandes dar.
Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 wurde wie folgt geändert:
Artikel 1
- In Anhang I Teil 1 werden die Verweise auf Albanien und Bosnien und Herzegowina gestrichen.
- In Anhang II Teil 1 werden die Ausdrücke „Albanien (*)“ und „Bosnien und Herzegowina (*)“ an der entsprechenden Stelle in der Liste mit der folgenden Fußnote eingefügt:
„(*) Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zum Verordnungstext: