Visafreiheit für Bosnien und Albanien

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Seit heute gilt die VO (EU) Nr. 1091/2010 vom 24.11.2010 (ABlEU L 329/1 vom 14.12.2010), mit der die visumfreie Einreise für Inhaber biometrischer Reisepässe ermöglicht wird.

Die Verordnung zur Änderung der bestehenden EUVisumVO (VO (EG) Nr. 539/2001) stellt eine Weiterentwicklung des Schengener Besitzstandes dar.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 wurde wie folgt geändert:

Artikel 1

  1. In Anhang I Teil 1 werden die Verweise auf Albanien und Bosnien und Herzegowina gestrichen.
  2. In Anhang II Teil 1 werden die Ausdrücke „Albanien (*)“ und „Bosnien und Herzegowina (*)“ an der entsprechenden Stelle in der Liste mit der folgenden Fußnote eingefügt:

„(*) Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Zum Verordnungstext:

icon VO (EU) Nr. 1091/2010 vom 24.11.2010 - Visafreiheit Bosninen und Albanien (706.45 kB 2010-12-15 08:09:18)