Im Falle einer erfolgten Zurück- oder Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 gehört es zu den verfahrensrechtlichen Obliegenheiten eines asylsuchenden Klägers, über die näheren Umstände seines Asylverfahrens in Griechenland vorzutragen.
Zur Entscheidung:
VG Frankfurt - 7 K 2789/09.F.A - Urteil vom 23.06.2010 ( 2010-11-12 20:34:10)