Zur Altersfeststellung bei Minderjährigen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

BGH- V ZB 233/10 - Beschl. v. 29.092010. Bei minderjährigen Ausländern kommt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu. Die Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige ist nur geboten und zulässig, wenn anderweitige geeignete Sicherungsmaßnahmen nicht gegeben sind.

Bei Zweifeln über die Minderjährigkeit des Betroffenen sind hohe Anforderungen an die Ausfüllung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) zu stellen, und im Zweifel ist zugunsten des Betroffenen zu entscheiden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 811, 812).

Der Rechtsbeschwerde ist auch zuzugeben, dass die auf ein großes Erfahrungswissen gestützte Einschätzung des Haftrichters, der Betroffene sei volljährig, in der Regel nicht ausreicht, um ein sicheres Bild zu gewinnen. Vielmehr sind die nach § 49 Abs. 3 i.V.m. Abs. 6 AufenthG vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

Im vorliegenden Fall hat sich das Beschwerdegericht als Tatgericht aber nicht darauf beschränkt, bei der Beurteilung des Lebensalters des Betroffenen auf seine Erfahrung abzustellen. Vielmehr hat es die eigenen Angaben des Betroffenen einer kritischen Würdigung unterzogen. Dabei hat es entscheidend darauf abgehoben, dass der Betroffene sich im Zusammenhang mit dem Asylantrag in Österreich als volljährig dargestellt und erst bei seiner Anhörung vor dem Amtsgericht angegeben hat, er sei am 1. Januar 1993 geboren. Die Widersprüchlichkeit seiner Angaben hat er damit begründet, "die Jungs" hätten ihm geraten, er solle, egal wo er gefragt werde, angeben, erst 17 Jahre alt zu sein. Dass das Beschwerdegericht aus diesen besonderen Umständen und gestützt auf den eigenen Erfahrungsschatz den Schluss darauf gezogen hat, dass der Betroffene volljährig ist, ist eine durchaus mögliche, wenn nicht sogar naheliegende Würdigung, die einer Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren standhalten dürfte.

 

Zum Volltext in der Gesamtkommentierung:

icon Haft bei Minderjährigen und Altersfeststellung (417.72 kB 2010-11-20 11:22:06)

 

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4  

BGH

- V ZB 233/10 - Beschl. v. 29.092010